Skip to main content

Lebensmittelrecht-Spezialist (m/w/d) im Qualitätsmanagement – zunächst befristet für ein Jahr

Als Lebensmittelrecht-Spezialist trägst Du mit Deinen Kompetenzen dazu bei, dass unsere leckeren Produkte jederzeit den neuesten rechtlichen Anforderungen entsprechen und innerhalb wie außerhalb von Europa vermarktet werden können.

In unserem Werk in Norderstedt produzieren wir an zwölf Produktionslinien mehr als 10.000 Tonnen Schokoladenprodukte pro Jahr. Unsere Kernkompetenz sind Pralinen und Spezialitäten. Durch Deine Kenntnisse im Lebensmittelrecht und Deine genaue Arbeitsweise stellst Du sicher, dass unsere Produkte stets den rechtlichen Anforderungen entsprechen. Du trägst maßgeblich dazu bei unseren Kunden und Verbrauchern leckere und sichere Schokoladenprodukte anbieten zu können.

Deine Aufgaben als Lebensmittelrecht-Spezialist bei Stollwerck sind:

  • Monitoring, Kommunikation und Dokumentation von nationalem und internationalem Lebensmittelrecht für eine Unternehmensgruppe
  • Ansprechpartner für US-Recht
  • Spezifikationserstellung und Layoutprüfung für unsere eigenen Marken
  • Bearbeitung und Koordination von Kundenreklamationen unserer eigenen Marken
  • Bearbeitung und Koordination behördlicher Beanstandungen
  • Erstellung und Prüfung von Dokumenten im zentralen Qualitätsdokumenten-Managementsystems (QDMS) in der Software M-Files
  • Teammitglied im zentralen HACCP-Team
  • Durchführung und Dokumentation interner Audits
  • Teilnahme an sensorischen Prüfungen.

Das bringst Du als Lebensmittelrecht-Spezialist bei Stollwerck mit:

  • Erfolgreich abgeschlossenes Studium der Lebensmittelchemie mit zweitem Staatsexamen oder vergleichbare mehrjährige Berufserfahrung
  • Umfassende Kenntnisse des nationalen und internationalen Lebensmittelrechts
  • Idealerweise Erfahrung mit den Lebensmittelstandards IFS und BRC
  • Fließende Kommunikationsfähigkeiten in Englisch und Deutsch
  • Sicherer Umgang mit MS Office-Anwendungen
  • Hohes Verantwortungsbewusstsein
  • Eine selbständige, proaktive und sorgfältige Arbeitsweise
  • Kooperations- und Kommunikationsfähigkeiten auf internationaler Ebene.

Als Lebensmittelrecht-Spezialist bei Stollwerck bieten wir Dir:

Wenn Du Dich entscheidest, Teil unseres Teams zu werden, führen wir Dich in unsere Welt der Schokolade ein. Du arbeitest direkt mit Deinen neuen Kollegen*innen zusammen und lernst schnell unsere Lieferanten, Prozesse, Abläufe und unsere Systeme kennen.

  • Vollzeitbeschäftigung nach Betriebsvereinbarung
  • Marktgerechte, tarifliche Vergütung nach Tarifvertrag der Süßwarenindustrie
  • Flexible Arbeitszeiten und die Option teilweise mobil zu arbeiten
  • Zusätzliche Sonderzahlungen (Weihnachts-/Urlaubsgeld)
  • 30 Tage Urlaub
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Ausbildungs- und Karrieremöglichkeiten.

Arbeiten bei Stollwerck:

Du möchtest sicherstellen, dass unsere köstlichen Schokoladenprodukte den neuesten rechtlichen Anforderungen entsprechen und unseren hohen Qualitätsansprüchen genügen? Apply now!

Interessiert?
Bewirb Dich jetzt.

Bitte sende uns Deinen Lebenslauf und Dein Anschreiben mit Angabe Deines frühestmöglichen Starttermins, indem Du auf den untenstehenden Button klickst.

Unterlagen senden

Über Baronie

Baronie (bestehend aus Baronie Belgium NV, Baronie - De Heer BV, Baronie UK Ltd, Baronie Switzerland SA, Stollwerck GmbH und Chocolat Alprose SA) ist ein europäisches Süßwaren- und Lebensmittelunternehmen mit Standorten und Produktionsstätten in Belgien, Deutschland, Großbritannien, der Schweiz und den Niederlanden. Das internationale Unternehmen beschäftigt rund 1.900 Mitarbeitende, die täglich daran arbeiten, qualitativ hochwertige Süßwaren herzustellen. Neben der Produktion eigener Marken kreiert und produziert Baronie viele Private Label-Produkte für eine Vielzahl nationaler und internationaler Einzelhändler und fungiert als Co-Fertiger für bekannte Marken.


Baronie wird in Bezug auf diese Position keine unaufgeforderte Hilfe von Vermittlern oder anderen Dritten annehmen. Ein Lebenslauf, der – in welcher Form auch immer – von einem Dritten ohne Zustimmung unseres Personalleiters eingereicht wird, gilt als öffentliche Information und berechtigt nicht zu einer Vergütung, wenn der Kandidat eingestellt wird.